Melanie Knoll
Rechtsanwältin

Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist eine besonders lästige Angelegenheit. Die Kommunikation mit der Versicherung ist anstrengend und langwierig. Als Ihre erfahrene Vertreterin in Verkehrssachen kann ich den Schadensfall erheblich verkürzen, indem ich schnell und effizient mit den Versicherern kommuniziere. Die Geltendmachung von Schadensersatz sowohl bei Blech- als auch Personenschäden erfolgt bei mir aus einer Hand. Mein umfangreicher Service in Sachen Verkehrsunfallregulierung ist für Sie im Falle eines unverschuldeten Schadenhergangs kostenfrei!

Oft haben Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles mit erheblichen Kürzungen durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu rechnen. Nehmen Sie diese Kürzungen nicht einfach hin! Ihre Ansprüche werden von mir konsequent und schnell durchgesetzt.

Wir sind im Alltag auf die Nutzung unseres Fahrzeugs angewiesen. Sollte Ihr Fahrzeug durch einen Unfall nicht mehr nutzbar sein, ist das eine ärgerliche Sache. Ich setze für Sie Ihren Anspruch auf einen sogenannten Nutzungsausfallschaden durch. Dieser umfasst die Kostenübernahme eines Mietwagens oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld, die sich nach Ihrer Fahrzeugklasse richtet. 

Reparieren oder fiktiv abrechnen?

Nach einem Unfallschaden ist beides möglich. Sollten Sie ein neueres Fahrzeug besitzen, welches keinen Vorschaden hat, empfiehlt sich meist die fachgerechte Reparatur.

Bei älteren Fahrzeugen mit Altschäden ist eine fiktive Abrechnung meist lukrativer.

Darf Sie die Versicherung auf eine freie Werkstatt verweisen? Sind von der Versicherung auch UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zu erstatten? Dies alles prüfe ich im Rahmen Ihrer Unfallregulierung.

Wird ein Sachverständigengutachten benötigt? Gerne bin ich Ihnen bei der Auswahl Ihres Gutachters behilflich. 

Sie haben im Straßenverkehr einen Personenschaden erlitten? Ich prüfe Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und begleite Sie vom Schadensereignis bis zum Abschluss Ihrer Heilbehandlung und stelle sicher, dass Sie auch das bekommen, was Ihnen zusteht. 

Hierzu gehört nicht nur der das klassische Schmerzensgeld, welches individuell nach Art und Schwere Ihrer Verletzung bestimmt wird, sondern auch die Forderung nach Kostenersatz für Ihre Heilbehandlung, Physiotherapie, Schmerzmittel, Verbandszeug, Fahrtkosten zu Ihren Arztterminen, Zuzahlungsleistungen und und und.... lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen.

Kaskoschaden

Möchten Sie einen eigenverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug über Ihre Kaskoversicherung regulieren und es kommt zu Kürzungen, Verzögerungen oder Ablehnungen, dann helfe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und prüfe die Versicherungsbedingungen.


Sie sind geblitzt worden ? Dann sollten Sie schnell handeln, wenn ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich. Durch Akteneinsichtnahme kann ich die Messungen überprüfen und entsprechend eine Einstellung des Verfahrens bewirken.

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist der am häufigsten begangene Verkehrsverstoß. Wurden Sie beim Schnellfahren geblitzt? Als Ihre Rechtsanwältin für Verkehrsrecht prüfe ich, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben oder ob Ihnen dieser durch die Bußgeldstelle oder das Gericht nachzuweisen ist.

Wirft man Ihnen einen Abstandverstoß vor? Wenden Sie sich an mich, da die Abstandsmessungen oft nicht eindeutig sind.
Bußgelder wegen zu geringem Sicherheitsabstand werden immer häufiger. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass die Abstandsmessung fehlerfrei ist. Lassen Sie diese lieber vom einem Profi prüfen, um unschöne Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

Ihnen droht ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis? Für viele Menschen ist der Führerschein beruflich unabdingbar. Sie sollten deshalb diese Angelegenheit nicht dem Zufall überlassen, sondern in fachkundige Hände geben. Als Rechtsanwältin mit dem Hauptschwerpunkt auf dem Verkehrsrecht, kann ich Ihnen hier kompetent zur Seite stehen.

Haben Sie ein Fahrzeug erworben und es treten nach kurzer Zeit bereits Mängel auf? Sind Sie beim Kauf eines Fahrzeugs getäuscht worden? Stellt sich nach dem Kauf eines unfallfreien Fahrzeugs heraus, dass dieses einen erheblichen Schaden hatte?

Dann sind Sie bei mir genau an der richtigen Adresse. Ich prüfe Ihre Ansprüche genau und verfolge sie beharrlich, notfalls vor Gericht. Wenn Sie als Privatperson bei einem Händler gekauft haben, kann dieser die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ausschließen. Sie haben zunächst einen Anspruch auf Reparatur und, sollte diese scheitern, können Sie sogar vom Vertrag zurücktreten.

Die zugesicherte Unfallfreiheit eines Fahrzeugs ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, für die der Mängelgewährleistungsausschluss nicht greift. Auch nicht beim Kauf von Privat! Kontaktieren Sie mich, damit wir Ihren Fall individuell und persönlich besprechen können.

Autokauf und Leasingrückgabe
Sie stehen kurz vor dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs  und sind sich nicht sicher, was in den Kaufvertrag hineingehört? Haben Sie Probleme mit der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs? Wurde Ihnen mehr abgezogen, als vertraglich vereinbart? Kontaktieren Sie mich, damit wir uns die Sache einmal ansehen können.





 
 
 
 
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