Verkehrsunfall: Brauche ich einen Anwalt?
Viele Menschen wissen nicht: Wenn Sie an einem Verkehrsunfall nicht schuld sind, muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten für Ihren Anwalt bezahlen.
Auch wenn die Schuldfrage klar erscheint, ist ein Anwalt für Geschädigte oft sinnvoll. Die Kosten des Anwalts gehören dann zum Schaden und können von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.
Versicherungen arbeiten mit Fachleuten. Dazu gehören zum Beispiel Sachverständige und Rechtsanwälte. Deshalb dürfen auch Sie sich Unterstützung holen.
Ein eigener Anwalt vertritt nur Ihre Interessen. Er prüft, ob die Schuldfrage richtig bewertet wurde und ob alle Ansprüche bezahlt werden. Außerdem dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug prüft. Auch diese Kosten muss die gegnerische Versicherung in der Regel ersetzen.
Die Unfallregulierung kostet viel Zeit und macht viel Arbeit. Wichtig ist: Sie müssen Ihre Ansprüche nachweisen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht bei Behörden beantragen und wichtige Beweise besorgen. Außerdem kennt er die Abläufe bei den Versicherungen und Schadenstellen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Unterlagen für Ihre Ansprüche wichtig sind. Er weiß auch, wo diese Unterlagen angefordert werden können. Dadurch kann die Regulierung oft schneller ablaufen.
Nach einem Unfall tauchen oft viele weitere Fragen auf. Ein Anwalt kann klären, welche Rechte Sie haben und welche Schritte jetzt wichtig sind.
- Mein Fahrzeug ist finanziert oder geleast, was muss ich beachten?
- Ist der Unfallwagen ein Firmenwagen?
- Erhält ein Gewerbetreibender auch einen Ersatzwagen?
- Muss ich bei einem Totalschaden mein Fahrzeug verkaufen?
- Ist jedes Restwertgebot bindend?
- Habe ich eine Teilschuld am Unfall?
Lassen Sie diese und viele andere Fragen direkt von einem Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Schuld am Unfall haben, kann ein Anwalt eine erste Einschätzung geben. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Unfallregulierung.